Unterschätztes Risiko Betriebshaftpflichtversicherung: Immer noch zu viele Solarteure nicht ausreichend abgesichert

5. September 2017

Eine Betriebshaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung und gehört eigentlich zur „Grundausstattung“ eines jeden Unternehmens. Dennoch stellt die S.E.E. mbH im Dialog mit ihren Partnern und Kunden immer wieder fest, dass viele Fachunternehmen speziell aus der Photovoltaik-Branche ohne den essentiellen Schutz einer Betriebshaftpflichtversicherung unterwegs sind. Dies ist mit einem existenziellen Risiko für das Fachunternehmen verbunden, da eine Haftung auch dann gilt, wenn Firmen als „Generalunternehmer“ weitere Subunternehmer oder andere Firmen für Leistungen beauftragen und daraus ein Schaden entsteht.

Welche Besonderheiten in der PV-Branche zu beachten sind
Einige Fachunternehmen in der PV-Branche übernehmen „nur die Planung“ einer Photovoltaikanlage, Aufbau und Montage werden an Drittfirmen vergeben. Im Schadenfall, gleich aus welchem Grund, ist allerdings der Fachpartner als „Generalunternehmer“ haftbar und nicht (direkt) die ausführende Firma. So kann es zum Beispiel zu einem Schaden kommen, wenn der vom Planer beauftragte Elektriker bei der Installation der PV-Anlage einen Überspannungsschaden verursacht, welcher dann Eigentum des Endkunden beschädigt. Der Kunde wird sich für die Behebung des Schadens dann jedoch an den Auftragnehmer halten. Ob und inwieweit der Planer eine Regelung mit dem beauftragten Elektriker findet, ist für den Kunden schlicht nicht relevant. Auch wenn es infolge der ausgeführten Arbeiten zu einem Brandschaden und damit zu einer Beschädigung des Gebäudes kommt, sind diese Schäden ebenfalls ein Fall für die Betriebshaftpflicht des Generalunternehmers.

Nutzen einer spezialisierten Betriebshaftpflichtversicherung
Im Falle einer Forderung gegenüber einem Solarteur, beispielsweise bei einem Schaden, prüft jede Haftpflichtversicherung zunächst die Rechtmäßigkeit der Ansprüche, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und reguliert tatsächlich berechtigte Ansprüche im Rahmen der vereinbarten Deckung. Versichert ist dabei die gesetzliche Haftpflicht, d.h. die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen des jeweiligen Betriebes entstehen können sowie grundsätzlich Personen-, Sach- und die daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. „Ein wichtiger erster Schritt hin zu einer umfassenden Absicherung ist es, die offizielle Tätigkeitsbeschreibung des eigenen Unternehmens zu prüfen, ob alle Tätigkeiten dort überhaupt erfasst sind. Nur so hat man eine geeignete Grundlage“, empfiehlt Hardy Narjes, Geschäftsführer der Servicegesellschaft Erneuerbare Energie mbH. „Anschließend sollte jeder Solarteur sicherstellen, dass auch die Tätigkeit als Generalunternehmer und / oder Planer mit in den Vertrag eingeschlossen ist. Auch ein Blick auf die Haftpflichtversicherung des Subunternehmers schadet nicht.“

In Zusammenarbeit mit der Wirtschafts-Assekuranz bietet die S.E.E. ihren Service- und Fachpartnern eine auf die Branche zugeschnittene Betriebshaftpflichtversicherung, welche alle oben genannten Problemfelder einschließt. Darüber hinaus erhalten die Unternehmen bei der S.E.E. auf Wunsch eine detaillierte Analyse ihres aktuellen Haftpflichtschutzes, umfassende Beratung sowie Unterstützung von einem Partner mit entsprechendem Fach- und Hintergrundwissen.

Vorteile / Geltungsbereiche der PV SECURE Haftpflichtversicherung:
  • Versicherungssumme 5 Millionen Euro
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